Barrierefreiheit bei der Buslinie 125 in der Quäkersiedlung (II)

Bus 125

Hintergrund:

Der vorliegende Antrag mit dem Thema Barrierefreiheit ist das Ergebnis einer engagierten Anwohneranfrage, die sich auf drei verschiedene Orte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten erstreckt. Dieser Anwohner hat sich über einen längeren Zeitraum hinweg für eine scheinbar einfache, aber äußerst bedeutende Änderung eingesetzt, die diese drei spezifische Bereiche betrifft.

Die Änderung, um die es hier geht, betrifft die Erweiterung des Halteverbots auf der Otisstraße/Quäkerstraße, insbesondere im Bereich der Busshaltestelle. Dieses Vorhaben hat zur Folge, dass Busse, insbesondere Gelenkbusse, reibungslos die Haltestelle anfahren können.

Was diesen Antrag besonders bemerkenswert macht, ist seine Dreiteilung, da er drei unterschiedliche Orte mit unterschiedlichen Zuständigkeiten betrifft. Jeder dieser Orte hat spezifische Anforderungen und Zuständigkeiten, die berücksichtigt werden müssen. Dies unterstreicht das Engagement des Anwohners für die Verbesserung der Lebensqualität in unserer Gemeinde und verdeutlicht die Notwendigkeit, lokale Lösungen für lokale Bedürfnisse zu finden.

Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und den Anwohnern ist entscheidend, um diese positiven Veränderungen umzusetzen und sicherzustellen, dass die Mobilität und Barrierefreiheit in allen betroffenen Bereichen verbessert wird. Dieser Antrag verdeutlicht, wie bürgerschaftliches Engagement und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen dazu beitragen können, unsere Gemeinde zu einem noch besseren Ort zum Leben zu machen, und zeigt, wie lokale Lösungen auf lokale Herausforderungen zugeschnitten sein müssen.

Zusammengehörige Anträge zum Thema Barrierefreiheit:

Antragssteller:

Sascha Rudloff

Antragstext:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, dass eine Halteverbotszone von der Otisstraße/Quäkerstraße bis zum ersten Lichtmast nach der Bushaltestelle eingerichtet wird.
(siehe Karte)

Begründung:

Durch den Einsatz von Gelenkbussen müssen die Busse weiter ausholen, um die Kurve fahren zu können. Leider ist es so nicht mehr möglich, dass alle Türen parallel zum Bordstein beim Halt sind.
Durch die aktuell parkenden Fahrzeuge ist jedoch auch ein weiteres Annähern nicht möglich, da der Bus sonst nicht mehr die Haltestelle verlassen kann. Durch das Errichten der Halteverbotszone bekommt der Bus die Möglichkeit sich parallel zum Bordstein zu stellen und auch wieder die Haltestelle verlassen zu können.

Anlage:

Status:

21.11.2022 – In die Fraktion eingebracht
21.11.2022 – In der Fraktion angenommen
29.11.2022 – Durch die ZG angenommen
11.01.2022 – Als Drucksache 0926/XXI in die BVV eingebracht
11.01.2022 – In den Ausschuss für Verkehr und Tiefbau überwiesen
20.05.2023 – In den Möbilitätsauschuss überwiesen
27.06.2023 – Im den Möbilitätsauschuss vertagt
01.09.2023 – Im den Möbilitätsauschuss vertagt
26.09.2023 – Im Mobilitätsausschuss beschlossen
11.10.2023 – In der BVV beschlossen

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