Geplante Nutzung der Sportfläche in der Scharnweberstraße 81A

Hintergrund:

Die Sportfläche in der Scharnweberstraße 81A in 13405 Berlin ist ein wesentlicher Teil unserer lokalen Gemeinschaft in Reinickendorf. Es dient als Sportfläche für viele unserer Bürgerinnen und Bürger. Sport und körperliche Aktivität sind unerlässliche Elemente einer gesunden Gemeinschaft. Sie fördern nicht nur das körperliche Wohlbefinden, sondern haben auch positive Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt, die psychische Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden der Bevölkerung.

In letzter Zeit haben mich jedoch Bedenken erreicht, dass diese Sportanlagen in Gefahr sind. Gerüchte, Pläne oder Absichten könnten bestehen, die Nutzung dieser Fläche zu ändern oder sie aufzugeben, verursachen Unruhe innerhalb unserer Gemeinschaft. Der Verlust oder die Änderung der Nutzung dieser Sportfläche könnte weitreichende Auswirkungen haben, nicht nur für diejenigen, die sie regelmäßig für sportliche Aktivitäten nutzen, sondern auch für das gesamte Stadtviertel. Die Anwohner schätzen den Wert dieser Einrichtung, und es ist meine Pflicht als Ihr Vertreter, ihre Bedenken zu thematisieren und Klarheit zu schaffen.

Antragssteller:

Sascha Rudloff

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

Gegenstand der Frage: Sportfläche in der Scharnweberstraße 81A, 13405 Berlin.

1. Sind dem Bezirksamt Reinickendorf Pläne oder Absichten des Senats von Berlin bekannt, diese Sportflächen aufzugeben oder die Nutzung zu ändern?

2. Gibt es Vorhaben oder Entwürfe zur anderweitigen Nutzung dieser Grundstücke, die dem Bezirksamt vorliegen?

3. Welche Funktion hat das Grundstück derzeit und wer ist der aktuelle Nutzer?

4. In welcher Weise sind die Sportanlagen Teil der Sportanlagen-Vergabe nach SPAN? Über welchen Zeitraum wurden die Sportanlagen vergeben bzw. über welchen Zeitraum laufen die aktuellen Nutzungsverträge?

5. Gibt es im Falle einer eventuellen Aufgabe der Sportanlagen Pläne für Ausgleichsflächen oder alternative Standorte für die aktuellen Nutzenden?

6. Sieht das Sportamt den Fall als einen „Bagatellfall“ an, nach dem kein Aufgabeverfahren gemäß § 7.2 SportFG erforderlich ist?

7. Welche Bedeutung kommt der Sportanlage für das Stadtquartier zu bzw. mit welchen Auswirkungen rechnet das Bezirksamt für den Fall einer Aufgabe der Sportanlagen oder Änderung der Nutzung des Grundstücks?

Ich bitte um eine schriftliche Beantwortung meiner Fragen.

Status:

26.07.2023 In die Fraktion eingebracht / Eingereicht

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